Das Vermessungswerk im ganzen Gemeindegebiet von Rüderswil - ohne die bereits definitiv anerkannten Baugebiete Schwanden Dorf, Zollbrück, Ranflüh, Rüderswil Dorf, sowie die Gebiete Schnätzischache, Rüederswilfeld, Rüederswilschache und Ried - ist neu vermessen worden. Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht oder Einsprache erhebt (KGeoIG, Artikel 39). Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Durch die Bearbeitung des Vermessungswerks kann es zu Änderungen an den Grundstücksflächen kommen. Die neu berechneten Grundstücksflächen sind in der Differenzliste aufgeführt und werden nach der Auflage ins Grundbuch übertragen. Die Planeinteilung dient als Orientierung zu den Auflageplänen.
Unterlagen öffentliche Auflage
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